Immobilienmarktmonitoring
Gemäß Umsetzung von Artikel 208 Abs. 3 CRR müssen die Werte von Immobilien, die als Sicherheit dienen, in regelmäßigen Abständen überwacht werden. Bei Gewerbeimmobilien darf dieser Abstand nicht größer als ein Jahr, bei Wohnimmobilien nicht größer als drei Jahre sein. Die Überwachung kann grundsätzlich mittels geeigneter statistischer Methoden von vdpResearch erfolgen.
vdpResearch beobachtet die inländischen Immobilienmärkte auf der Grundlage der Transaktionsdatenbank und weiterer Objekt- und Marktdatenbanken in unterschiedlicher räumlicher Tiefe. Anhand ausgewählter Messvariablen für die wichtigste wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Objektarten wird in Jahresabständen festgestellt, wie stark die einzelnen Wohnimmobilienmärkte über die vergangenen drei Jahre geschwankt haben.